Hausordnung der Mittelschule
Hausordnung der Mittelschule Tutzing
Vorbemerkung:
Das Zusammenleben vieler Menschen kommt ohne vernünftige Spielregeln nicht aus. Diese Hausordnung soll durch bestimmte Regeln zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebs und zu einem guten Klima beitragen, in dem sich möglichst viele Menschen wohl fühlen. Dazu gehören Höflichkeit, soziales Verhalten, Rücksicht und Eigenverantwortung jedes einzelnen.
Die Hausordnung ist von allen Schülern während ihrer gesamten Schulzeit aufzubewahren.
1. Verhalten vor Unterrichtsbeginn
- Das Schulgebäude wird um 7.15 Uhr geöffnet. Bis 7.45 Uhr halten sich die Schüler der Grund- und Mittelschule Tutzing in der Aula auf. Die Aufsicht übernimmt der Hausmeister Herr Lacherbauer.
- Busschüler begeben sich nach Ankunft des Busses sofort zur Aula der Grund- und Mittelschule. Der Aufenthalt vor der Grundschule ist nicht gestattet. Auch an den Haltestellen des Busses hält sich kein Schüler auf.
- Beim Betreten des Hauses achtet jeder Schüler auf saubere Schuhe.
- Bis 7.55 Uhr sucht jeder Schüler sein Klassenzimmer bzw. seinen Fachraum auf. Schulsachen werden bereit gelegt, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.
2. Verhalten während des Unterrichts
- Sollte ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer sein, verständigt der Klassensprecher Frau Kastner im Büro.
- Auch ohne Anwesenheit des Lehrers wird diszipliniertes Verhalten erwartet.
- Jeder Schüler hat sein eigenes Arbeitszeug dabei.
- Ein Wechsel des Unterrichtsraumes erfolgt rasch und vor allem ruhig, damit niemand gestört wird.
- Essen und Kaugummikauen sind zu unterlassen. Während des Unterrichts darf nur bei Stundenwechsel getrunken werden.
- Es ist ein Gebot der Höflichkeit, Kopfbedeckungen im Schulhaus abzunehmen. Jeder Schüler und jede Schülerin achtet auf ordentliche und angemessene Kleidung.
- Handys, MP3-Player usw. dürfen im Schulhof und auf dem gesamten Schulgelände nicht benützt werden.
- Nach Unterrichtsschluss wird das Klassenzimmer aufgeräumt und abgeschlossen.
- Auf den Gängen und in den Toiletten halten sich während des Unterrichts grundsätzlich keine Schüler auf.
3. Verhalten während der Pause
- Niemand verlässt das Klassenzimmer vor dem Pausenläuten.
- Beim Pausenverkauf stellt sich jeder Schüler an. Bestellungen für andere Schüler sind unfair und deshalb zu unterlassen. Auch Vordrängen ist verboten.
- Hauspausen werden grundsätzlich angesagt.
- Toilettengänge sind zu Beginn bzw. unmittelbar nach der Pause zu erledigen.
- Nach der Pause sind die Unterrichtsräume ohne Verzögerung aufzusuchen.
- Das Rauchen und das Verlassen des Schulgeländes sind absolut verboten. Raufereien und andere gewalttätige Aktivitäten werden nicht geduldet.
- Mittelschüler respektieren das Pausengelände der Grundschule.
- Zum Ballspielen sind nur Softbälle erlaubt.
- Im Winter werden keine Schneebälle geworfen.
- Gesperrte Bereiche werden nicht überschritten.
- Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leiten.
- Am Ende der zweiten Pause räumt der jeweilige Pausendienst das Gelände wieder auf.
4. Verhalten nach Unterrichtsschluss
- Die Unterrichtsräume sind sauber zu hinterlassen.
- Jeder Schüler verlässt ohne Verzögerung das Schulgelände.
- Busschüler halten sich in dem von der Schule festgelegten Wartebereich unter Aufsicht auf.
- An der Bushaltestelle wird ebenfalls diszipliniertes Verhalten erwartet.
- Anweisungen der Busaufsicht sind unbedingt Folge zu leisten.
- Vor 12:55 darf grundsätzlich kein Schüler an der Bushaltestelle sein, um Störungen und Unfälle zu vermeiden.
5. Zur Gewährung der Sicherheit
- Skateboards, Rollerblades, Tretroller und dergleichen sind im Schulgelände nicht erlaubt.
- Das Gefährden der Mitschüler durch Fußstellen, Stuhlwegziehen und ähnlichem ist absolut untersagt.
- Waffen, Laserpointer und andere die Mitschüler gefährdende Gegenstände sind verboten.
- Erpressungsversuche, Mobbing, Drohungen, Drogenbesitz jeglicher Art werden sofort geahndet.
6. Verhüten von Schadensfällen und Haftung im Schadensfall
- Für den Alarmfall gilt der in jedem Klassenzimmer ausgehängte Fluchtplan und das von der Schule eingeübte Fluchtverhalten.
- Schäden am Schulgebäude oder an Einrichtungsgegenständen sind umgehend der Schulleitung bzw. dem Hausmeister zu melden.
- Verletzungen von Personen werden umgehend dem Sekretariat, der Schulleitung oder einem Lehrer gemeldet.
- Für Personen- und Sachschäden haftet der Verursacher. Mutwillige oder leichtfertig verursachte Schäden ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.
- Das Ausschmücken der Klassenzimmer ist in Absprache mit den Lehrern vorzunehmen.
- Bücher müssen innerhalb der ersten Schulwoche mit einem haltbaren Umschlag eingebunden werden. Jeder Schüler haftet persönlich für seine Bücher und Arbeitsmaterialien. Beschädigte oder verschmutzte Bücher werden zum Schuljahresende von der Schule nicht zurück genommen; der Zeitwert muss dann der Schule erstattet werden.
- Für Diebstähle haftet die Schule nicht.
7. Verhinderung des Schulbesuchs
- Ist der Schüler aus zwingenden Gründen am Unterrichtsbesuch verhindert, so ist die Schule unverzüglich vor Unterrichtsbeginn zu informieren; gegebenenfalls per Fax und Anrufbeantworter. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht.
- Erkrankt ein Schüler nach Unterrichtsbeginn, muss er beim Klassenleiter und bei der Schulleitung um eine Befreiung für den Rest des Tages bitten. Der erkrankte Schüler darf die Schule erst nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten verlassen.
- Arztbesuche sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Dringende unaufschiebbare Arzttermine sind vor dem Termin schriftlich bei der Klassen- oder bei der Schulleitung anzuzeigen.
- Bei mehr als drei Krankheitstagen ist der Schule ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Anträge auf Beurlaubung müssen schriftlich eingereicht werden. Die Buchung einer Reise ist kein Grund für eine Beurlaubung und kann daher nicht gewährt werden.
8. Sauberkeit im Schulhaus
- Die Grund- und Mittelschule Tutzing trennt Müll.
- Die Tischfächer in den Klassenzimmern sollen ordentlich aufgeräumt sein.
- Wände und Toiletten sind sauber zu halten. Die Schulgemeinschaft sorgt auch – durch regelmäßige Putztage – für Sauberkeit im Hause.
9. Zusätzliche Regelungen
- Von den Schülern wird angemessene und saubere Kleidung (d.h. keine Jogginghosen) erwartet.
- In der Schule dürfen sich keine schulfremden Personen ohne ersichtlichen Grund aufhalten.
- Schüler mit Unterrichtsausschluss dürfen sich während dieser Zeit nicht im Schulgelände aufhalten.
- Fahrräder und Mofas dürfen nur auf dem Fahrradparkplatz abgestellt werden.
- Die Sitzordnung im Klassenzimmer wird mit Zustimmung des Klassleiters oder des Fachlehrers festgelegt und nur mit deren Zustimmung wieder geändert.
- Bei Verletzung schulischer Pflichten, wie z. B. das Nichtanfertigen von Hausaufgaben, mangelnder Mitarbeit oder indirekter Verweigerung von Mitarbeit durch wiederholtes Vergessen z. B. des Sportzeuges, Arbeitsmitteln im Kunstunterricht usw. kann Nacharbeit angeordnet werden bzw. vorübergehenden Unterrichtsausschluss.
- Den Weg zu Unterrichtsstätten außerhalb des Schulgeländes dürfen ohne Begleitung eines Lehrers nach Absprache nur Schüler der Klassen 7 bis 10V2 und der Ü-Klasse gehen. Es sind die vorgeschriebenen Wege einzuhalten. Einkäufe unterwegs und Rauchen sind verboten. Die Sporthalle darf nur mit Lehrern betreten werden. Sportgeräte dürfen nur nach Erlaubnis benutzt werden.
10. Geltungsbereich
- Diese Hausordnung gilt auch bei schulischen Veranstaltungen, die außerhalb der Schule stattfinden.